Gesucht werden engagierte Bauherren, die sich mit kreativen Ideen und einem hohen Anspruch an Gestaltung, Nachhaltigkeit und soziale Vielfalt in das neue Quartier einbringen möchten.
Das Baufeld ist im Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage regelt die planungsrechtliche Zulässigkeit als Allgemeines Wohngebiet. Die Befreiungsmöglichkeit nach § 33 (3) BauGB ist derzeit bis Ende 2026 befristet. Sofern sich die Gesetzeslage nicht ändert, muss die Bauordnung bis zu diesem Zeitpunkt über den Bauantrag entschieden haben. Der Bauantrag sollte dementsprechend bis spätestens Mitte 2026 eingereicht werden.
Die Vergabe des Grundstücks erfolgt in einem einstufigen Grundstücksvergabeverfahren. Es sollen leistungsfähige Investoren gefunden werden, die in Kooperation mit einem erfahrenen und gestaltungsstarken Architekturbüro ein anspruchsvolles Konzept umsetzen wollen.
Nutzen Sie die Chance, an einem stadtbildprägenden Ort ein Stück Münster aktiv mitzugestalten.
Die vollständigen Unterlagen können Sie auf der KonvOY-Homepage einsehen.
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